Vorlage AwSV-Anlagendokumentation: Checkliste der Übergabeunterlagen
Diese Checkliste ordnet die Unterlagen, die ein Tank- oder Behälterbauer dem Betreiber zum Behälter übergibt, nach den Angaben, die § 43 AwSV für die Anlagendokumentation verlangt. Sie ist zum Abhaken beim Zusammenstellen der Übergabe gedacht und lässt sich über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken.
Wichtig: Die Anlagendokumentation führt der Betreiber, nicht der Hersteller (§ 43 Abs. 1 AwSV). Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, hängt an Anlage, Gefährdungsstufe und zugrunde gelegter Norm oder Zulassung. Die Erläuterung dazu steht unter AwSV-Anlagendokumentation nach § 43.
A. Angaben zum Behälter für die Dokumentation nach § 43 Absatz 1
§ 43 Abs. 1 Satz 2 AwSV nennt Angaben zu Aufbau und Abgrenzung der Anlage, eingesetzten Stoffen, Bauart und Werkstoffen, Sicherheitseinrichtungen, Löschwasserrückhaltung und Standsicherheit; die Stichpunkte und die Spalte „liefert“ sind eine Praxis-Zuordnung.
- Behälterzeichnung mit Anschlüssen, Stutzen und Nennvolumen (Aufbau der Anlage)liefert: Hersteller
- Angabe der Lagerflüssigkeiten, für die der Behälter ausgelegt ist (eingesetzte Stoffe)liefert: Hersteller; tatsächliche Stoffe: Betreiber
- Bauart — zugrunde gelegte Norm oder Zulassungliefert: Hersteller
- Werkstoffe der Anlagenteileliefert: Hersteller
- Eingebaute Sicherheitseinrichtungen, etwa Leckanzeigesystem bei doppelwandigen Behälternliefert: Hersteller bzw. Lieferant der Einrichtung
- Standsicherheitsnachweis bzw. statische Berechnung des Behältersliefert: Hersteller, soweit er sie erstellt hat
- Abgrenzung der Anlage und Löschwasserrückhaltungliefert: Betreiber (nicht Teil der Behälterunterlagen)
B. Zusätzlich bei prüfpflichtigen Anlagen (§ 43 Absatz 2)
§ 43 Abs. 2 AwSV, für Anlagen, die nach § 46 Abs. 2 oder 3 prüfpflichtig sind.
- Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis des Behälters (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Bauartgenehmigung), sofern erteiltliefert: Hersteller
- Dokumentation der Abgrenzung der Anlage nach § 14 Abs. 1liefert: Betreiber
- Erteilte Eignungsfeststellungliefert: Betreiber (Bescheid der Behörde)
- Letzter Prüfbericht nach § 47 Abs. 3 Satz 1liefert: Sachverständiger (legt ihn nach § 47 Abs. 3 der Behörde vor); bereitzuhalten vom Betreiber
C. Prüf- und Fertigungsnachweise
Nicht in § 43 AwSV genannt — Nachweise, die Norm, Zulassung oder Auftrag verlangen; sie belegen die Angaben zu Bauart und Werkstoffen aus Abschnitt A.
- Prüfprotokolle aus der Fertigung, etwa Dichtheitsprüfung, soweit Norm oder Zulassung sie verlangenliefert: Hersteller
- Kennzeichnung des Behälters (Typschild) und deren Angabenliefert: Hersteller
- Werkstoffzeugnisse nach EN 10204 zu den Werkstoffen der Anlagenteileliefert: Hersteller
- Schweißnachweise der Fertigung (Schweißanweisungen, Schweißerqualifikationen)liefert: Hersteller
D. Bei fachbetriebspflichtigem Errichten am Aufstellort
§ 45 Abs. 1 und § 64 AwSV.
- Zertifizierungsurkunde als Fachbetrieb nach § 62 Abs. 3 oder beglaubigte Kopie — unaufgefordert an den beauftragenden Betreiberliefert: Fachbetrieb
TankNorm führt die Schweiß-Nachweise und Werkstoffzeugnisse aus Abschnitt C je Projekt; die zugeordneten Dokumente eines Projekts lassen sich als PDF/ZIP herunterladen. Die übrigen Punkte der Liste stellt die Software nicht aus.
Den Wortlaut von § 43 AwSV gibt es frei auf gesetze-im-internet.de. Die Checkliste ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung.