Bauartgenehmigung und DIBt-Zulassung: Nachweiswege für Stahltanks
Ob ein Stahltank ohne CE-Kennzeichnung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt braucht, hängt davon ab, ob es für ihn eine eingeführte Technische Baubestimmung oder eine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt. Entspricht er einer Technischen Baubestimmung, bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung mit dem Ü-Zeichen. Gibt es weder das eine noch das andere oder weicht der Tank wesentlich von einer Technischen Baubestimmung ab, braucht er einen Verwendbarkeitsnachweis — etwa eine abZ, für die Bauart eine Bauartgenehmigung.
Rechtsstand dieser Seite: Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, ausgewertet in der Fassung mit der Änderung vom 27. September 2019; laut DIBt und Bauministerkonferenz ist sie zuletzt durch Beschluss vom 26./27. September 2024 geändert, die hier genannten Paragrafen sind gegen diese Fassung nicht abgeglichen. Die MBO ist ein Muster — verbindlich ist die Bauordnung des jeweiligen Landes, deren Paragrafen anders nummeriert sein können. Technische Baubestimmungen nach der hessischen Umsetzung der MVV TB 2025/1 (H-VV TB, Einführungserlass vom 10. November 2025) — maßgeblich ist die im Bundesland eingeführte Fassung. DIBt-Bescheid Z-38.14-330 vom 24. Juni 2024; WHG § 63 laut gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. März 2026. Alle abgerufen am 5. Oktober 2026.
Was bedeutet DIBt-Zulassung (abZ)?
Mit „DIBt-Zulassung“ ist meist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gemeint. Das Deutsche Institut für Bautechnik beschreibt sie als „Klassiker unter den nationalen Verwendbarkeitsnachweisen für Bauprodukte“: Sie regelt die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts, seine Verwendungsbereiche sowie Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung. Laut Musterbauordnung erteilt das DIBt sie, wenn ein Verwendbarkeitsnachweis nötig ist und die Verwendbarkeit nachgewiesen ist.
Eine abZ ist befristet: Laut DIBt wird sie „in der Regel für fünf Jahre erteilt“ und kann auf Antrag um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden. Die Prüfungen für den Nachweis übernehmen Prüfstellen, zwischen denen der Antragsteller laut DIBt in der Regel wählen kann — „Das DIBt prüft nicht selbst.“ Die Bescheide stehen im Zulassungsdownload des DIBt kostenlos zum Herunterladen bereit.
Was ist eine Bauartgenehmigung?
Die abZ betrifft das Bauprodukt, die Bauartgenehmigung das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen davon. Laut DIBt regelt die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Planung, Bemessung und Ausführung sowie Betrieb und Wartung; sie ersetzt seit 2017 die Zulassung für Bauarten. In den häufigsten Fällen werden abZ und aBG als Kombi-Bescheid erteilt — so auch beim Tank-Bescheid Z-38.14-330.
Nötig ist sie laut Musterbauordnung (§ 16a Absatz 2 in der ausgewerteten Fassung) für Bauarten, die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt — als allgemeine Bauartgenehmigung durch das DIBt oder als vorhabenbezogene Bauartgenehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde.
Was ist ein Verwendbarkeitsnachweis?
Laut Musterbauordnung (§ 17 in der ausgewerteten Fassung) braucht ein Bauprodukt einen Verwendbarkeitsnachweis, wenn es keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt, wenn es von einer Technischen Baubestimmung wesentlich abweicht oder wenn eine Verordnung ihn vorsieht. Die Musterbauordnung kennt drei Formen: die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (§ 18), das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis für Bauprodukte, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden (§ 19), und den Nachweis im Einzelfall mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde (§ 20).
Dass die Nummern im Landesrecht anders lauten können, zeigt die hessische Fassung: Sie verweist für die abZ auf § 21, für das Prüfzeugnis auf § 22, für die Zustimmung im Einzelfall auf § 23 und für die Übereinstimmungserklärung auf § 25 der Hessischen Bauordnung.
Für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 gilt laut Musterbauordnung ein anderer Weg: Sie dürfen verwendet werden, wenn ihre erklärten Leistungen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen; die Vorschriften über Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsbestätigung gelten für sie nicht. Sie tragen also kein Ü-Zeichen.
Wann braucht ein Tank eine DIBt-Zulassung?
Die hessische Umsetzung der MVV TB 2025/1 legt in Kapitel C 2 die Technischen Baubestimmungen für Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung fest. Gibt es für ein solches Bauprodukt keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik oder weicht es von einer Technischen Baubestimmung wesentlich ab, ist danach eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe nennt die hessische Fassung unter anderem diese Regeln:
- DIN 6623-1, -2:2017-06lfd. Nr. C 2.15.4 / C 2.15.5 · ÜZ
Stehende Stahltanks unter 1000 Liter, oberirdisch, ein- bzw. doppelwandig
- DIN 6625-1, -2:2013-06lfd. Nr. C 2.15.8 · ÜZ
Einwandige vorgefertigte Behälter mit ebenen Wänden, oberirdisch, Flammpunkt > 55 °C
- Anlage C 2.15/17 (EN 12285-2:2005)lfd. Nr. C 2.15.31 · ÜZ
Liegende Stahltanks, oberirdisch, außer für flüssige Brennstoffe zur Versorgung von Heiz- und Kühlanlagen für Gebäude
- DIN EN 12285-1:2018-12lfd. Nr. C 2.15.32 · ÜZ
Liegende Stahltanks, unterirdisch
- Anlagen C 2.15/15 und /16lfd. Nr. C 2.15.24 / C 2.15.25 · ÜHP
Leckdetektoren für Unter-/Überdruck- und für Flüssigkeitssysteme
Ein Tank, der einer dieser Regeln entspricht, braucht nach der hessischen Fassung keine abZ; an ihre Stelle tritt die Übereinstimmungsbestätigung mit der dort festgelegten Stufe. Welche Normen die Reihe umfasst, zeigen die Seiten EN 12285 und Tanknormen DIN 6600 ff.. Weicht ein Tank wesentlich ab oder fällt er unter keine gelistete Regel, ist der Weg über die abZ zu prüfen; maßgeblich ist die im Bundesland eingeführte Fassung.
Ü-Zeichen: wie der Hersteller die Übereinstimmung bestätigt
Laut Musterbauordnung (§§ 21 bis 23 in der ausgewerteten Fassung) bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit der Technischen Baubestimmung, der abZ, dem Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall. Der Hersteller gibt sie als Übereinstimmungserklärung ab, indem er das Bauprodukt mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck kennzeichnet — vorausgesetzt, eine werkseigene Produktionskontrolle stellt die Übereinstimmung sicher. Je nach Regelung kommt eine Prüfung durch eine Prüfstelle oder eine Zertifizierung mit Fremdüberwachung hinzu.
Die hessische Fassung legt dafür in Spalte 4 von Kapitel C 2 drei Stufen fest: Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH), Übereinstimmungserklärung nach vorheriger Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) und Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle (ÜZ). Für die Tanks in der Liste oben ist es ÜZ, für Leckdetektoren ÜHP — mehr dazu unter Leckanzeiger für doppelwandige Tanks.
Der Nachweisweg am Beispiel Z-38.14-330
Wie ein Hersteller den Nachweis unter einer abZ führt, zeigt der Kombi-Bescheid Z-38.14-330 für doppelwandige liegende Stahltanks zur unterirdischen Lagerung. Die Schritte gelten für diesen Bescheid; andere Bescheide regeln Einzelheiten anders.
Werk und Herstellerqualifikation
Herstellung nur in den im Bescheid genannten Werken; Nachweis der Verfahrensbeherrschung durch ein Schweißzertifikat für die Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090-2 oder höher; Schweißaufsicht mindestens mit speziellen technischen Kenntnissen nach DIN EN ISO 14731 (Abschnitt 2.3.1).
Schweißverfahren und Schweißer
Schweißverfahren qualifiziert nach DIN EN ISO 15614-1, Schweißerprüfung auf Grundlage der DIN EN ISO 9606-1 (Abschnitt 2.3.1).
Werkseigene Produktionskontrolle
Entsprechend DIN EN 1090-2 mit den Anforderungen der Ausführungsklasse EXC 2, dazu Rückverfolgbarkeit, Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 für die Stahlwerkstoffe, Geometrieprüfung und Druck- bzw. Dichtheitsprüfung (Abschnitt 2.4.2).
Zertifikat und Fremdüberwachung
Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle; Fremdüberwachung mit Erstprüfung durch eine anerkannte Überwachungsstelle, mindestens zweimal jährlich (Abschnitte 2.4.1, 2.4.3).
Ü-Zeichen
Die Übereinstimmungserklärung gibt der Hersteller durch Kennzeichnung der Behälter mit dem Ü-Zeichen unter Hinweis auf den Verwendungszweck ab (Abschnitte 2.3.3, 2.4.1).
Einbau und Übergabe
Der Betrieb, der den Tank am Ort einbaut, bestätigt Einbau, Ausrüstung und Montage nach der Bauartgenehmigung mit einer eigenen Übereinstimmungserklärung; der Betreiber erhält sie zusammen mit einer Kopie des Bescheids und den Konstruktionszeichnungen (Abschnitte 3.2.5, 4.1.3).
Der Bescheid verlangt außerdem, dass er an der Verwendungsstelle vorliegt, und stellt klar, dass sich seine Geltungsdauer auf Einbau oder Aufstellung bezieht, nicht auf die spätere Nutzung. Welche Prüfdrücke die Stückprüfung dort vorsieht, steht unter Druckprüfung Tankanlage.
Zulassung und Wasserrecht: § 63 Absatz 4 WHG
Wasserrechtlich zählt nicht die Zulassung an sich, sondern ihr Inhalt. Nach § 63 Absatz 4 WHG gelten serienmäßig hergestellte Bauprodukte mit einem bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweis als geeignet, wenn dieser Nachweis „die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen gewährleistet“ (Nummer 2); für Anlagenteile aus zusammengefügten Bauprodukten gilt dasselbe für die Bauartgenehmigung oder abZ (Nummer 3). Für CE-gekennzeichnete Bauprodukte knüpft Nummer 1 an eigene Bedingungen an, unter anderem daran, dass die erklärten Leistungen alle wesentlichen dem Gewässerschutz dienenden Merkmale umfassen.
Der Bescheid Z-38.14-330 sagt das für sich ausdrücklich: Er berücksichtige die wasserrechtlichen Anforderungen, der Tank gelte damit nach § 63 Absatz 4 Nummer 2 und 3 WHG als geeignet. Ob ein anderer Nachweis eine solche Aussage enthält, ist in seinem Text nachzulesen. Was das für die Eignungsfeststellung bedeutet, steht unter LAU-Anlage nach AwSV; wie abZ und EN 12285 zusammenhängen, unter EN 12285.
Was die Software beiträgt
Zum Nachweisweg gehören Schweiß-Nachweise. TankNorm führt sie browserbasiert: Schweißanweisungen nach ISO 15609-1 mit den Verfahrensprüfungen nach ISO 15614-1, die Schweißerqualifikationen nach ISO 9606-1 mit ihren Fristen und die Werkstoffzeugnisse nach EN 10204; die zugeordneten Dokumente eines Projekts lassen sich als PDF/ZIP herunterladen. Ob ein Tank eine Zulassung braucht und welcher Nachweisweg für ihn gilt, stellt die Software nicht fest.
Häufige Fragen zu Zulassung und Bauartgenehmigung
Was bedeutet DIBt-Zulassung?
Gemeint ist meist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik. Das DIBt nennt sie den „Klassiker unter den nationalen Verwendbarkeitsnachweisen für Bauprodukte“; sie regelt die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften eines Bauprodukts, seine Verwendungsbereiche sowie Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung.
Was ist ein Verwendbarkeitsnachweis?
Laut Musterbauordnung der Nachweis, den ein Bauprodukt braucht, wenn es keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt, wenn es von einer Technischen Baubestimmung wesentlich abweicht oder wenn eine Verordnung ihn vorsieht. Formen sind die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis und die Zustimmung im Einzelfall. Verbindlich ist die Bauordnung des jeweiligen Landes.
Was ist eine Bauartgenehmigung?
Sie regelt laut DIBt das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen davon, also die Bauart: Planung, Bemessung und Ausführung sowie Betrieb und Wartung. Die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ersetzt seit 2017 die Zulassung für Bauarten und wird häufig zusammen mit der abZ als Kombi-Bescheid erteilt.
Wann braucht ein Tank eine DIBt-Zulassung?
Nach der hessischen Umsetzung der MVV TB 2025/1 dann, wenn er keine CE-Kennzeichnung trägt und es für ihn keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt oder er von einer Technischen Baubestimmung wesentlich abweicht — dann ist eine abZ oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Tanks, die einer dort gelisteten Regel wie DIN 6623, DIN 6625 oder DIN EN 12285-1 entsprechen, tragen stattdessen das Ü-Zeichen auf Grundlage eines Übereinstimmungszertifikats.
Was bedeutet das Ü-Zeichen?
Mit dem Übereinstimmungszeichen gibt der Hersteller seine Übereinstimmungserklärung ab: dass das Bauprodukt der Technischen Baubestimmung, der abZ, dem Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Die Technische Baubestimmung oder der Verwendbarkeitsnachweis legt fest, ob dafür die Erklärung allein genügt (ÜH), vorher eine Prüfstelle prüft (ÜHP) oder ein Übereinstimmungszertifikat einer Zertifizierungsstelle nötig ist (ÜZ). Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung tragen kein Ü-Zeichen.
Wie lange gilt eine abZ?
Laut DIBt wird eine abZ/aBG „in der Regel für fünf Jahre erteilt“ und kann auf Antrag um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Bescheid Z-38.14-330 stellt klar, dass sich seine Geltungsdauer auf Einbau oder Aufstellung des Tanks bezieht, nicht auf die spätere Nutzung.
Die Begriffe abZ und aBG erklärt das DIBt auf seiner Seite zu abZ/aBG, die Bescheide stehen im Zulassungsdownload. Dieser Beitrag gibt eine Einordnung, keine Rechtsberatung.